Der abgestimmte Vorschlag für eine PPWR Verordnung in der Europäischen Union ersetzt die aktuell gültige Verpackungsrichtlinie von 1994. Die neuen Vorschriften sollen den prognostizierten Trend des Anstiegs von Verpackungsabfällen bis 2030 stoppen.
Im folgenden Blogartikel werden wir die wichtigsten Fragen zum Thema beleuchten.
PPWR steht für Packaging und Packaging Waste Regulation (englische Bezeichnung für die europäische Verpackungsverordnung).
Diese neue Verordnung löst die aktuell gültige Verpackungsrichtlinie von 1994 ab und ist Teil des Green Deal der Europäischen Union. Sie trägt dazu bei, Umweltbelastung durch Verpackungen zu reduzieren und eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft zu fördern.
Das Ziel ist bis 2030 alle Verpackungen wiederverwendbar oder recycelbar zu machen. Ein zentrales Anliegen ist die Reduzierung der Komplexität von Verpackungsmaterialien, um die Recyclingprozesse zu vereinfachen. Zudem fördert die Verordnung Maßnahmen zur Verringerung von Verpackungen und Verpackungsabfällen.
Die PPWR setzt sich dafür ein, dass mehr recycelte Kunststoffverpackungen verwendet werden und Hersteller verantwortungsvoll handeln müssen. Ein Schwerpunkt liegt auf der Einführung von Anforderungen an den Recyclinganteil von Kunststoffverpackungen.
Die PPWR Verordnung hat Auswirkungen auf recycelbare Verpackungen und Kunststoffverpackungen. Genau genommen reguliert sie folgende Punkte:
Zukünftig müssen alle Verpackungen, die in den europäischen Markt gelangen, recycelbar sein. Verpackungen werden nach einer Skala von A (Recyclingfähigkeit ≥ 95 %) bis D (< 70 %) bewertet. Jene unter 70 % Recyclingfähigkeit sind ab 2030 verboten. Strengere Grenzwerte gelten ab 2038. So sollen die Verwendung von recycelten Materialien gefördert und Primärrohstoffe ersetzt werden.
Das Verpackungsdesign muss mit den Systemen der getrennten Sammlung und Sortierung kompatibel sein. Die neue PPWR Verordnung legt verbindliche Quoten des Einsatzes von Rezyklat für Kunststoffverpackungen fest. Die unterstehende Tabelle gibt Aufschluss über die Rezyklatanteile in den unterschiedlichen Verpackungstypen ab 2030 und ab 2040. Die Berechnung des Mindestgehalts erfolgt als Durchschnittswert je Verpackungskategorie pro Produktionsstandort und über einen Beobachtungszeitraum von einem Jahr.
Verpackungstyp | ab 2030 | ab 2040 |
kontakt-empfindliche Verpackungen aus PET | 30 % | 50 % |
kontakt-empfindliche Verpackungen (außer PET und Getränkeflaschen) | 10 % | 25 % |
Einweg-Getränkeflaschen | 30 % | 65 % |
sonstige Kunststoffverpackungen | 35 % | 65 % |
pür bestimmte Verpackungsmaterialien, wie Stretchfolie, ist es aufgrund technologischer Einschränkungen nicht möglich, den vorgeschriebenen Anteil an recyceltem Material vollständig zu integrieren. Was können Unternehmen bei der Nichteinhaltung der Vorgaben tun?
Unternehmen, die die geforderten Recyclinganteile nicht einhalten können, haben die Möglichkeit, eine Verlängerung von bis zu 5 Jahren zu beantragen. Die Bearbeitung des Antrags kann bis zu einem Jahr in Anspruch nehmen. Nach Ablauf der Verlängerung ist es möglich, einen erneuten Antrag zu stellen.
Die Einführung der PPWR Verordnung sorgt für eine nachhaltige Zukunft in Europa.
Die bereitgestellten Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Für weitere Informationen besuchen Sie die Website des Europäischen Parlaments:
https://www.europarl.europa.eu/news/en/press-room/20240419IPR20589/new-eu-rules-to-reduce-reuse-and-recycle-packaging