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Die neue PPWR Verordnung (EU-Verpackungsverordnung)

Der abgestimmte Vorschlag für eine PPWR Verordnung in der Europäischen Union ersetzt die aktuell gültige Verpackungsrichtlinie von 1994. Die neuen Vorschriften sollen den prognostizierten Trend des Anstiegs von Verpackungsabfällen bis 2030 stoppen.

Im folgenden Blogartikel werden wir die wichtigsten Fragen zum Thema beleuchten.

Zwei Hände halten ein Blatt Papier mit dem Recyclingsymbol vor einer grünen, hügeligen Landschaft.

Was ist die PPWR Verordnung?

PPWR steht für Packaging und Packaging Waste Regulation (englische Bezeichnung für die europäische Verpackungsverordnung).

Diese neue Verordnung löst die aktuell gültige Verpackungsrichtlinie von 1994 ab und ist Teil des Green Deal der Europäischen Union. Sie trägt dazu bei, Umweltbelastung durch Verpackungen zu reduzieren und eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft zu fördern.

Was ist das Ziel der PPWR Verordnung?

Das Ziel ist bis 2030 alle Verpackungen wiederverwendbar oder recycelbar zu machen. Ein zentrales Anliegen ist die Reduzierung der Komplexität von Verpackungsmaterialien, um die Recyclingprozesse zu vereinfachen. Zudem fördert die Verordnung Maßnahmen zur Verringerung von Verpackungen und Verpackungsabfällen.

Die PPWR setzt sich dafür ein, dass mehr recycelte Kunststoffverpackungen verwendet werden und Hersteller verantwortungsvoll handeln müssen. Ein Schwerpunkt liegt auf der Einführung von Anforderungen an den Recyclinganteil von Kunststoffverpackungen.

Welche Auswirkung hat PPWR Verordnung auf die Verpackungsindustrie?

Die PPWR Verordnung hat Auswirkungen auf recycelbare Verpackungen und Kunststoffverpackungen. Genau genommen reguliert sie folgende Punkte:

  • Wiederverwendbare Verpackungsoptionen
  • Recyclingfähige Gestaltung von Verpackungen
  • Verbot unnötiger Verpackungen
  • Klare Recycling-Kennzeichnung


Wiederverwendbare Verpackungsoptionen

Zukünftig müssen alle Verpackungen, die in den europäischen Markt gelangen, recycelbar sein. Verpackungen werden nach einer Skala von A (Recyclingfähigkeit ≥ 95 %) bis D (< 70 %) bewertet. Jene unter 70 % Recyclingfähigkeit sind ab 2030 verboten. Strengere Grenzwerte gelten ab 2038. So sollen die Verwendung von recycelten Materialien gefördert und Primärrohstoffe ersetzt werden.

Recyclingfähige Gestaltung von Verpackungen

Das Verpackungsdesign muss mit den Systemen der getrennten Sammlung und Sortierung kompatibel sein. Die neue PPWR Verordnung legt verbindliche Quoten des Einsatzes von Rezyklat für Kunststoffverpackungen fest. Die unterstehende Tabelle gibt Aufschluss über die Rezyklatanteile in den unterschiedlichen Verpackungstypen ab 2030 und ab 2040. Die Berechnung des Mindestgehalts erfolgt als Durchschnittswert je Verpackungskategorie pro Produktionsstandort und über einen Beobachtungszeitraum von einem Jahr.

Verpackungstyp ab 2030 ab 2040
kontakt-empfindliche Verpackungen aus PET 30 % 50 %
kontakt-empfindliche Verpackungen (außer PET und Getränkeflaschen) 10 % 25 %
Einweg-Getränkeflaschen 30 % 65 %
sonstige Kunststoffverpackungen 35 % 65 %


Was bedeutet das alles für die Recyclingindustrie?

Die PPWR Verordnung beeinflusst auch die Recyclingindustrie. Durch die Reduzierung des Verbrauchs von Primärrohstoffe steigt die Nachfrage nach Rezyklaten.

Diese Steigerung fordert jedoch auch eine Erweiterung der Recyclingkapazitäten. Vor allem brauchen die Verarbeiter von Rezyklaten Versorgungssicherheit und gleichbleibende Qualitäten. Dafür und um den breiten Einsatz von Rezyklaten zu gewährleisten sind moderne Recyclingverfahren am letzten Stand der Technik erforderlich. Die europäische Recyclingindustrie verfügt über das nötige Know How diese Anforderungen zu erfüllen – in Summe ein signifikanter Wettbewerbsvorteil, den Europa nutzen kann.
Post-Consumer-Recyclate (PCR) in Verpackungen: PCR-Gehalt 2021 vs. PCR-Nachfrage 2030 in Europa

Was geschah bisher? Wann tritt die PPWR Verordnung in Kraft?

  • Der Prozess zur neuen PPWR Verordnung begann im November 2022 mit einem Vorschlag der Europäischen Kommission.
  • Im Laufe des Jahres 2023 wurden verschiedene Abstimmungen und Verhandlungen durchgeführt.
  • Im April 2024 erfolgte die endgültige Abstimmung im Europäischen Parlament.
  • Nach den europäischen Wahlen im Juni wird die Verordnung im letzten Quartal 2024 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Diese tritt 20 Tage später in Kraft.
  • Ab 2026 gelten die neuen Regelungen verbindlich.


Die PPWR Verordnung ist ein entscheidender Schritt für die Kreislaufwirtschaft

Die Einführung der PPWR Verordnung sorgt für eine nachhaltige Zukunft in Europa.

  • Die Verordnung ersetzt die bisherige Verpackungsrichtlinie.
  • Sie setzt strenge Anforderungen an die Wiederverwendung und Recyclingfähigkeit von Verpackungen.
  • Durch die Einführung verbindlicher Quoten des Rezyklateinsatzes wird der Verbrauch von Primärrohstoffen reduziert. Dadurch soll die Nachfrage nach recycelten Materialien gesteigert werden.
  • Mit klaren Kennzeichnungs- und Designvorgaben sollen Verpackungen einfacher recycelbar und umweltfreundlicher werden.

Die bereitgestellten Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Für weitere Informationen besuchen Sie die Website des Europäischen Parlaments:
https://www.europarl.europa.eu/news/en/press-room/20240419IPR20589/new-eu-rules-to-reduce-reuse-and-recycle-packaging